Ablauf
Paartherapie
Unsere Zusammenarbeit beginnt mit einem Erstgespräch von 60 Minuten. In diesem Gespräch lernen wir uns kennen, klären Ihre Anliegen und Erwartungen an die Therapie und besprechen den weiteren Ablauf. Es bietet Raum, die aktuelle Situation gemeinsam zu reflektieren und erste Impulse für Veränderungen zu setzen. Außerdem wird der organisatorische Rahmen unserer Zusammenarbeit besprochen.
Alle darauffolgenden Sitzungen dauern 90 Minuten. In diesen Terminen geht es nicht nur um die Bearbeitung aktueller Konflikte oder belastender Beziehungsmuster, sondern auch um die Auseinandersetzung mit individuellen Anteilen, die zur Dynamik beitragen. Der Fokus liegt dabei auf emotionaler Eigenverantwortung und der Fähigkeit, Nähe und Selbstständigkeit in der Beziehung in Balance zu bringen. Die Abstände zwischen den Sitzungen werden individuell vereinbart und richten sich nach Ihrem Bedarf und dem Therapieverlauf.
Einzelsetting
Probatorik
Die sogenannte Probatorik geht der eigentlichen Therapie voraus und umfasst 2-5 Sitzungen. Sie dient zum einen der Anamneseerhebung und der diagnostischen Klärung, ob und in welchem Umfang eine Psychotherapie indiziert ist. Zum anderen können Patient:in und Therapeutin sich kennenlernen und feststellen, ob eine gemeinsame Zusammenarbeit vorstellbar ist. Patient:innen können in der Probatorik sorgfältig für sich prüfen, ob sie sich wohlfühlen und Vertrauen aufbauen können. Zudem können bereits Ziele formuliert und die Therapie vorbereitet werden. Entscheiden sich Patient:in und Therapeutin für eine Zusammenarbeit, kann die Psychotherapie im Anschluss an die Probatorik beginnen.
Somatische Abklärung
Für die Aufnahme einer Psychotherapie ist eine ärztliche Untersuchung immer verpflichtend. Sie dient dazu, mögliche medizinische Ursachen Ihrer Beschwerden auszuschließen und sicherzustellen, dass keine Kontraindikationen für eine psychotherapeutische Behandlung vorliegen. Im Anschluss an die Untersuchung erhalten Sie einen sogenannten Konsiliarbericht, der gemeinsam mit dem Antrag auf Kostenübernahme an Ihre Krankenkasse übermittelt wird.
Psychotherapie
Die eigentliche Therapie muss in den meisten Fällen von der Therapeutin oder dem Therapeuten bei der Krankenkasse beantragt werden. Die Dauer der Behandlung richtet sich nach dem jeweiligen Beschwerdebild. Grundsätzlich wird zwischen einer Kurzzeittherapie (12 bis 24 Sitzungen) und einer Langzeittherapie (bis zu 60 Sitzungen) unterschieden. In einigen Fällen kann auch eine kürzere oder längere Therapiedauer sinnvoll und indiziert sein.
Eine psychotherapeutische Sitzung dauert meistens 50 Minuten und findet in der Regel einmal pro Woche statt. Abweichungen davon – etwa eine höhere Frequenz oder der Einsatz von Doppelsitzungen – sind möglich, wenn es der therapeutische Prozess erfordert.